Der Care Quality, Complaints and Disputes Act zielt darauf ab, Beschwerden und unerwünschte Ereignisse im Gesundheitswesen offenzulegen und daraus zu lernen.
Sind Sie mit etwas unzufrieden, oder haben Sie eine Beschwerde über unsere Pflege? Wir sind gerne bereit, mit Ihnen zu sprechen und nach einer Lösung zu suchen.
Wenn Sie die Beschwerde nicht mit uns besprechen wollen oder können oder wenn Sie dabei unabhängige Unterstützung wünschen, können Sie sich an die DOKh (www.dokh.nl) wenden. DOKh ist eine externe Organisation, der wir angeschlossen sind, um Unzufriedenheit und Beschwerden über unsere Pflege zu lösen.
Eine gute Beziehung zwischen Ihnen und Ihrem Arzt ist wichtig. Manchmal passieren leider Dinge, die diese Beziehung stören. Sie sind unzufrieden, Sie haben eine Beschwerde. Auf der Website können Sie nachlesen, welche Möglichkeiten es gibt, Ihre Beschwerde zu lösen und wie Ihre Beschwerde im Rahmen des DOKh-Beschwerdeverfahrens behandelt wird.
Versuchen Sie zunächst, das Problem in einem persönlichen Gespräch mit Ihrem Arzt zu besprechen und zu lösen. Sollte dies nicht gelingen, wird Ihr Arzt Sie mit dem Beschwerdebeauftragten der DOKh in Verbindung setzen. Sie können sich auch selbst direkt an die DOKh wenden.
Der Beschwerdebeauftragte der DOKh ist unabhängig und wird gemeinsam mit Ihnen nach einer Lösung für Ihre Beschwerde suchen. Innerhalb von 1 Woche nach Bekanntwerden Ihrer Beschwerde bei der DOKh wird sich der Beschwerdebeauftragte mit Ihnen in Verbindung setzen.
Der Beschwerdebeauftragte wird versuchen, die Beschwerde zu schlichten, wenn Sie dazu bereit sind.
Viele Beschwerden lassen sich in einem (telefonischen) Gespräch klären. In den Schlichtungsgesprächen haben Sie und Ihr Arzt die Möglichkeit, den oder die Vorfälle zu erläutern. Da das gegenseitige Verständnis wächst, entsteht oft wieder eine tragfähige Situation. Das Ziel der Mediation ist es, die Beziehung zwischen Ihnen und Ihrem Arzt wiederherzustellen.
Um das Beschwerdeverfahren abzuschließen, ist der Arzt verpflichtet, Ihnen innerhalb von 6 Wochen nach Einreichung der Beschwerde sein Urteil mitzuteilen. Unter einer Stellungnahme ist eine schriftliche Erklärung darüber zu verstehen, welche Entscheidungen er über und aufgrund der Beschwerde getroffen hat und welche Maßnahme(n) gegebenenfalls ergriffen werden. Die Sechs-Wochen-Frist kann um maximal vier Wochen verlängert werden, wenn Sie rechtzeitig informiert werden.
Wenn beide Parteien mit dem Urteil zufrieden sind, ist die Beschwerde damit abgeschlossen. Wenn Sie nicht zufrieden sind und das Beschwerdeverfahren fortsetzen möchten, handelt es sich um einen Streitfall. Nach dem Urteil haben Sie 6 Monate Zeit, um zu entscheiden, ob Sie den Streitfall der Streitbeilegungsstelle vorlegen wollen.